
Das Heimatmuseum, das Henni-Lehmann-Haus und die Spielplätze auf Hiddensee tragen das Qualitätssiegel „Familienland MV“. Nach einem umfangreichen Antragsverfahren durch die Insel Information Hiddensee und nach Prüfungen durch den Tourismusverband Mecklenburg Vorpommern wurde das Qualitätssiegel im Juni 2009 verliehen.
Durch diese Zertifizierung sollen Angebote für Familien bekannt gemacht und öffentlich gewürdigt werden.
Vom 15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres bewachen auf der Insel Hiddensee Rettungsschwimmer der DLRG bestimmte Badeabschnitte.
Hierbei handelt es sich um folgende Abschnitte:
In den Ortslagen Kloster, Vitte und Neuendorf befinden sich ca. 300m bewachter Badestrand, die durch Bojen im Wasser gekennzeichnet sind.
In diesem Bereichen sind Hunde am Strand verboten.
Von der Kurabgabe sind befreit:
(1) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
(2) wer im Erhebungsgebiet in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht. Für diesen Personenkreis gelten die Sonderregelungen (§ 11 Absatz 1) dieser Satzung.
(3) Schwerbehinderte gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises ab 80 % Schwerbehinderung sowie mit den Kennzeichnungen (G) oder (B) sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (§ 11Absatz 1).
(4) Verwandte 1. Grades (gemäß BGB § 1589) von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§11 Absatz 1).
Sonderregelungen und Vergünstigungen
(1) Der Personenkreis, der im Erhebungsgebiet in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine
Wohnnutzung ermöglicht (§ 3 Absatz 2) oder Schwerbehindert ist (§ 3 Absatz 3) oder in einem
Verwandtschaftsverhältnis mit einer Person steht, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat (§ 3 Absatz 4), erhält gegen Nachweis des Arbeits-, Ausbildungs- oder
Verwandtschaftsverhältnisses, der Bewirtschaftung eines Kleingartens im v. g. Sinne oder
der Schwerbehinderung eine Befreiung von der Kurabgabe durch die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee.
Die Befreiung gilt gemäß § 3 Absatz 2 für die Dauer des Arbeits- oder Ausbil-dungsverhältnisses bzw.
der Dauer der Bewirtschaftung des Kleingartens und gemäß § 3 Absatz 3 und 4 für das Kalenderjahr.
Die Befreiung ist durch den Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb zu bestätigen und nur gültig in
Verbindung mit einem Lichtbild.
Hafen- und Kurbetrieb der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, Norderende 162, 18565 Vitte,
Telefon 03 83 00 - 642 0, Fax 642 15
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